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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Kaya International Ltd.

 

I. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle Verträge zwischen der Kaya International Ltd., Rüzgarlibahce Mah. Sehit Metin Kaya Sokak No. 62, 34805 Beykoz/Istanbul, (im Folgenden „KAYA“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“), die über die Website www.Kaya-International.com (im Folgenden „Webseite“), oder abseits des Website-Geschäfts nach Absprache mit der Vertriebsabteilung von Kaya-International (im Folgenden “Vetrieb”) vereinbart werden.

(2) KAYA erkennt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, ausdrücklich nicht an, es sei denn, die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von KAYA gesondert in Schriftform erklärt.

(3) Die Rechtsbeziehungen zwischen KAYA und dem Kunden regeln sich in ihrer Anwendung jeweils vorrangig nach dem zwingenden Recht, Individualvereinbarungen, diesen AGB und gegebenenfalls ergänzend den AGB des vom Kunden ausgewählten Transportunternehmens, (mit Ausnahme von II (2)), ergänzend den ADSp in der jeweils neuesten Fassung.

II. Vertragsgegenstand und Leistungen von KAYA

(1) Im Hinblick auf den Transportvertrag wird KAYA alleiniger Vertragspartner des Kunden.

(2) KAYA erbringt die vereinbarte Transportdienstleistung im Hinblick auf die Ausführung, also insbesondere Art, Weg und Mittel der Beförderung, durch ausgewählte Transportunternehmen. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Bei den KAYA-Tarifen wählt KAYA ein Transportunternehmen aus; es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei den übrigen Tarifen, in denen der Kunde bei Vertragsschluss ein Transportunternehmen selbst auswählt, werden ihm die Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen des von ihm ausgewählten Transportunternehmens (im folgenden „Transportbedingungen“) bei Abschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt. Diese werden Bestandteil des Transportvertrages zwischen KAYA und dem Kunden. Bei Widersprüchen der Transportbedingungen mit diesen AGB im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht des Kunden (VI) und Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse (V) und der Haftung (IX) haben die Transportbedingungen des gegebenenfalls vom Kunden ausgesuchten Unternehmers Vorrang. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung.

(3) KAYA befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger ab. KAYA hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet.

(4) KAYA ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Angaben auf der Webseite, insbesondere Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen. Derartige Veränderungen haben keinen Einfluss auf mit einem Kunden bereits vor der Änderung vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe. Solche können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.

(5) Etwaige Reklamationen zu geschlossenen Transportverträgen oder sonstige Anfragen des Kunden sind an KAYA und nicht an das ausgewählte Transportunternehmen zu richten. Bei sämtlichen Reklamationen oder Anfragen des Kunden sind die Auftragsnummer oder die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen. Die Korrespondenz erfolgt über das Kontaktformular oder über die E-Mail-Adresse Kaya@kaya-international.com. KAYA führt die Schadensabwicklung mit dem ausgewählten Transportunternehmen durch und ist berechtigt, sich bei fehlender eigener Pflichtverletzung an dem Prüfungsergebnis des Transportunternehmens zu orientieren.

III. Zustandekommen des Vertrags und Hinweise an den Kunden

(1) Die über die Website abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.

(2) Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Website, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Durch das vollständige Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular auf der Website und dem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Transportvertrages auf der Grundlage der von ihm eingegebenen Auftragsdetails gegenüber KAYA ab. Der Transportvertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch KAYA zustande. KAYA erklärt die Annahme durch Versenden der Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden.

(3) Erklärt das durch den Kunden ausgewählte beziehungsweise von KAYA eingesetzte Transportunternehmen gegenüber KAYA, dass es die beauftragten Dienstleistungen gegenüber KAYA nicht erbringen kann, ist KAYA berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag mit dem Kunden binnen einer Frist von 24 Stunden laufend während der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr werktags seit Auftragserteilung des Kunden zurückzutreten.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde gegenüber KAYA zur vollständigen Vorauszahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).

(5) Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden.

(6) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

IV. Widerrufsrecht des Kunden

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt KAYA den Kunden wie folgt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kaya-International Ltd, Rüzgarlibahce Mah. Sehit Metin Kaya Sokak No. 62, 34805 Beykoz/Istanbul, E-Mail: kaya@kaya-international.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(2) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), gilt das vorgenannte Widerrufsrecht nicht.

(3) Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn KAYA die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch KAYA verliert.

In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass KAYA bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung nach dem Transportvertrag beginnt. Der Kunde bestätigt gleichzeitig, dass er Kenntnis davon hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch KAYA verliert.

V. Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse

(1) Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von KAYA sowie den Transportbedingungen des gegebenenfalls durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.

(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind die „Verbotenen Versandgegenstände“ https://www.jumingo.com/de-de/support/10/41 und Reisegepäck, das in Verbindung mit einer Reise zu transportieren ist.

(3) KAYA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB von KAYA bzw. den Transportbedingungen des gegebenenfalls durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen. Diese Berechtigung darf KAYA an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen übertragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, selbst zu überprüfen, ob Transportgegenstände den eigenen Transportbedingungen entsprechen. Hiermit erklärt sich der Kunde mit Anerkennung dieser AGB einverstanden. Die Übernahme der Ware durch einen Fahrer des eingesetzten Transportunternehmens stellt keine Anerkennung der Ware als AGB-konform dar. KAYA ist jederzeit berechtigt, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, soweit wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von KAYA bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden gegebenenfalls ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist dies der Fall, wenn beispielsweise a) die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist, oder b) wenn der Transportgegenstand die bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte überschreitet, oder c) wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Dienstleistungsausführung durch KAYA bzw. das jeweils ausgewählte Transportunternehmen erbracht, wird diese ggf. nach Abzug der entstandenen Kosten an den Kunden erstattet.

(4) Stellen KAYA bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von KAYA bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden gegebenenfalls ausgewählten Transportunternehmens entspricht, ist der Kunde verpflichtet, eine eventuell nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des Transportunternehmens anfallende Gebühr zu zahlen.

(5) Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, wird er möglicherweise nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt. In solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten durch KAYA und/oder die Geltendmachung von Reklamationsansprüchen gegen KAYA ausgeschlossen. Eine etwaige für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Der Kunde trägt das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung. Alle zusätzlichen anfallenden Kosten und Zuschläge für den Rücktransport sind vom Kunden nach Rechnungsstellung an KAYA zu erstatten.

VI. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde für eine dem gewählten Transport entsprechende beanspruchungsgerechte Verpackung zu sorgen und das Gut versandfertig zur Abholung bereitzustellen, bzw. es versandfertig und ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Transportverpackung der Beförderung des Transportgegenstands mit dem gewählten Transportmittel sowie der Art des Transportes und den daraus resultierenden transporttypischen Beanspruchungen entsprechend sachgemäß ist. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung deren besondere Empfindlichkeit berücksichtigen. Zerbrechliche Inhaltsteile erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung mindestens 50 Millimeter betragen sollte. Verpackungen mit mehreren Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit sämtliche Inhaltsteile gegen Verrutschen gesichert sind. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung beruht.

(2) KAYA empfiehlt, Sendungen, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihrer Schadensanfälligkeit, oder aus anderen Gründen eine besondere Handhabung erfordern, nicht im Sammelguttransport, sondern im Direkttransport befördern zu lassen. Auf der Sendung angebrachte Handhabungshinweise im Sammelguttransport werden durch KAYA nur akzeptiert, wenn diese bei Abschluss des Transportvertrages KAYA angezeigt und von KAYA bestätigt wurden.

(3) Als Paket gilt ein Karton. Paketgüter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von KAYA ausgeschlossen. Sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten werden. KAYA erstattet in diesen Fällen kein Frachtentgelt und der Kunde hat sämtliche Kosten und Auslagen zu tragen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen.

(4) Der Transportgegenstand hat im Hinblick auf Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den im Transportvertrag vereinbarten Angaben zu entsprechen. Weicht er davon ab, ist KAYA für den Fall, dass ein Transport weiterhin dennoch möglich ist, dazu berechtigt, dem Kunden die daraus entstandenen oder etwaige zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. KAYA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten für den Fall, dass die Anzahl, das Gewicht und die Abmessungen nicht den im Transportvertrag vereinbarten Angaben entsprechen, überproportional höher sein können als der ursprünglich vereinbarte Transportpreis, da ggf. ein anderer Tarif für die tatsächliche Anzahl, Gewicht und Abmessung gilt. Der Kunde muss daher im Falle einer nachträglich festgestellten Abweichung mit erheblichen Nachforderungen rechnen. Die Kosten werden über die Website von KAYA ermittelt.

(5) Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, wo eine Wertangabe erforderlich ist, kommt KAYA nicht für daraus entstehende Kosten oder Schäden auf. Übersteigt der Wert der Sendung bestimmte Werte, kann es insbesondere, aber nicht ausschließlich bei internationalem Transport aufgrund der längeren Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen. KAYA rät von Sendungen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Versicherung übersteigt.

(6) Die dem Fahrer übergebene Sendung muss zwingend der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen. Die Übernahme einer Sendung, die nicht der in Auftrag gegebenen Sendung entspricht, führt nicht dazu, dass die übernommene Sendung als vertragsgemäß akzeptiert wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von KAYA bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden gegebenenfalls ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Sollte ein Umpacken der Sendung auf ein Beförderungshilfsmittel erforderlich sein, um den Transport durchführen zu können, erstattet der Kunde KAYA die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.

(7) Der Kunde übernimmt darüber hinaus die Haftung für sämtliche Schäden, die seine Sendung während der Beförderung an anderen Sendungen, Personen, Bandanlagen, Transportmitteln etc. verursacht, wenn diese auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.

(8) Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entspricht. Etwaige Schäden, Verwaltungsstrafen oder Mehrkosten infolge eines Verstoßes gegen die anwendbaren Vorschriften, trägt der Kunde bzw. hat KAYA von diesen freizustellen.

(9) Bei einem äußerlich erkennbaren Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen des Transportgegenstands hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung an den Frachtführer anzuzeigen und KAYA unverzüglich über den Verlust oder die Beschädigung in Textform (per E-Mail genügt) in Kenntnis zu setzen. Andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn der Kunde oder der Empfänger KAYA nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform (per E-Mail genügt) über den Verlust oder die Beschädigung in Kenntnis setzt.

(10) Der Kunde erkennt an, dass KAYA nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Schäden und Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Beförderungsentgelte, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, anfallende Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien.

VII. Entgelt und Transport- und Lagerkosten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, für jede beauftragte Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig im Voraus zu zahlen (Freimachung), soweit keine besondere Zahlungsmodalität vereinbart worden ist.

(2) Der Kunde erstattet KAYA bzw. dem gegebenenfalls durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmer über das vereinbarte Entgelt hinaus Aufwendungen, soweit diese für das Gut gemacht wurden und KAYA sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§ 420 Abs. 1 HGB). Dazu können beispielsweise Lagerkosten, Kosten der Rückführung, Abgaben zählen. Der Kunde stellt KAYA insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.

(3) Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

(4) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an KAYA bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt KAYA Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erhebt KAYA Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

(5) Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von KAYA eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangels ausreichender Deckung), zurückgegeben, hat er an KAYA eine Mehraufwandsentschädigung von 12,50 EUR je zurückgegebener Lastschrift zu bezahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass KAYA kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

VIII. Transportdurchführung

(1) Dem Kunden obliegt es, den Empfänger des Transportgegenstands darauf hinzuweisen, dass er den Transportgegenstand auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen hat. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei der Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken bzw. vom Fahrer vermerken zu lassen.

(2) Bei jedem Nichtantreffen des Aushändigers am Abholort innerhalb des vertraglich vereinbarten Abholzeitraumes des Transportgegenstands kann KAYA dem Kunden 8,00 EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen; gleiches gilt, wenn der zu versendende Transportgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen berechtigterweise zurückgewiesen wird.

(3) Die gebuchten Abholzeiten sind grundsätzlich nicht garantiert und stellen lediglich eine Indikation für den voraussichtlichen Abholtermin dar. Gleiches gilt für die gebuchten Zustelldaten. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunden einen Tarif mit Zeitoption bezüglich der Zustellung gebucht hat und der Kunde KAYA alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.

(4) Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierender Unterschrift des Empfängers.

(5) Ist eine Zustellung des Transportgegenstands nicht gemäß der vertraglichen Vereinbarung möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird, wird der Empfänger entsprechend informiert und der zu versendende Transportgegenstand nach (ggf. auch vorab für diesen Fall bereits erteilter) Weisung des Kunden entweder a) an den Kunden zurückgeschickt. Etwaige Kosten für einen Rücktransport, insbesondere die Transportentgelte, sind vom Kunden an KAYA zu zahlen, oder b) ein erneuter Zustellungsversuch, für den Zusatzkosten nach Maßgabe des folgenden Absatz 6 entstehen, unternommen, oder c) seitens KAYA bzw. gegebenenfalls dem jeweils ausgewählten Transportunternehmen zur Abholung durch den Empfänger gelagert und bereitgehalten. KAYA ist berechtigt, sich für die Lagerung des Transportguts auf Kosten des Kunden eines Dritten zu bedienen. KAYA ist in solchen Fällen berechtigt, das Transportgut nach Maßgabe der § 373 Abs. 2 bis 4 HGB verkaufen zu lassen, wenn es sich um verderbliche Ware handelt oder der Zustand des Transportguts eine solche Maßnahme rechtfertigt oder wenn die andernfalls entstehenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Transportguts stehen. Unverwertbares Transportgut darf KAYA vernichten und entsorgen. Aufwendungen, die KAYA im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Verkauf oder der Vernichtung und Entsorgung des Transportguts entstehen, sind vom Kunden zu erstatten. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.

(6) Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften (Name, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, PLZ, Ort, Land), nicht jedoch an Postfächer, Packstationen, o.ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann KAYA für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden. Etwaige Kosten und Frachtentgelte für einen Rücktransport der Sendung aufgrund nicht vollständiger oder korrekter Postanschrift sind vom Kunden nach Rechnungsstellung durch KAYA zu tragen. Die Frachtentgelte werden über die Website von KAYA ermittelt.

(7) Bei internationalen Transporten muss sich der Kunde über sämtliche Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen des jeweiligen Empfängerlandes sowie jeden Landes im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung informieren und deren Einhaltung garantieren. Gleiches gilt für die Einhaltung aller anwendbaren Sanktionen, auch die der US-Regierung, seien sie einseitig oder in Abstimmung mit den Sanktionen anderer Länder auf die Territorialliste gesetzt worden. KAYA befördert keine Sendungen, die gegen die Gesetze zur Ausfuhrkontrolle verstoßen oder deren Handel durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten ist. Befördert werden auch keine Sendungen, bei denen der Absender oder eine der an der Sendung beteiligten Parteien auf der vom US-Handelsministerium geführten Denied Persons List oder einer der Listen mit eingeschränkten Exportkontrollen oder Sanktionslisten aufgeführt sind, die veröffentlicht und geführt werden vom U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control; dem U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security; dem U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls; den Sanktionsausschüssen der Vereinten Nationen; dem Rat der Europäischen Union; und jeder anderen relevanten Behörde. Dazu gehören unter anderem die Liste der besonders benannten Staatsangehörigen und der gesperrten Personen, die Liste der Umgehung ausländischer Sanktionen, die Liste der Rechtsträger und die Liste der verweigerten Personen.

Die Entrichtung von Zollgebühren, Entgelten,Steuern und Bußgeldern etc, die in den beteiligten Ländern gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden, sind von der Dienstleistung von KAYA nicht umfasst. Es obliegt allein dem Kunden, sich über möglicherweise mit der Zustellung anfallende Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren und sie erforderlichenfalls fristgerecht zu zahlen. Andernfalls kann es passieren, dass die Sendung kostenpflichtig zurückgesandt oder von der Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Der Kunde entschädigt KAYA für alle Kosten inklusive Bußgelder und Strafen, die durch die Nichteinhaltung von Zollgesetzen, Ausfuhrkontrollen, Sanktionen durch den Kunden, der Aufbewahrung oder Vernichtung der Sendung oder durch Maßnahmen entstehen, die KAYA zur Einhaltung der geltenden Vorschriften ergreift.

Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist grundsätzlich der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Der Kunde hat die Möglichkeit, KAYA mit der Einholung erforderlicher Ausfuhrbegleitdokumente zu beauftragen, sofern es sich um einen Transport mit Abgangsland Deutschland handelt. Diese zusätzliche Dienstleistung bietet KAYA über die Website an. In diesem Fall hat er KAYA sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sämtlicher an dem Transport beteiligter Länder erforderlich sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfuhrdokumente der Sendung gut sichtbar und in dreifacher Ausfertigung beigefügt sind. KAYA bzw. gegebenenfalls das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). KAYA ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen: a) Vervollständigung des Frachtbriefs, b) Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen, c) Zahlung von erforderlichen Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, d) Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export, e) Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und Zollabfertigung, und f) den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die KAYA oder das gegebenenfalls durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten. Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht, ebenso wie die Kosten der Rücksendung, zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat. Alle diese zusätzlich anfallenden Kosten und Zuschläge sind vom Kunden nach Rechnungsstellung an KAYA zu zahlen. In diesem Fall oder im Fall einer Beschlagnahme durch den Zoll- oder eine andere Behörde sind die Erstattung der Transportkosten durch KAYA und/oder die Geltendmachung von Reklamationsansprüchen gegen KAYA ausgeschlossen. Eine etwaige für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Der Kunde trägt das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung.

IX. Haftung

(1) Soweit zwingendes nationales oder internationales Recht einschlägig ist, richtet sich die Haftung von KAYA nach diesen Vorschriften, andernfalls nach den Bestimmungen dieser Bedingungen.

(2) KAYA haftet für Beschädigungen und Verlust von Transportgegenständen gewichtsmäßig begrenzt auf 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds) je Kilogramm des Bruttoschadengewichtes des beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet gewichtsmäßig geringer (mindestens mit 2 Sonderziehungsrechten).

(3) Die Haftung von KAYA ist ausgeschlossen,

  • wenn der Transportgegenstand nicht dem Transportauftrag und nicht diesen AGB oder den Transportbedingungen des durch den Kunden gegebenenfalls ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Dies gilt insbesondere für die Einlieferung von Verbotsgütern nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des ggfs. durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens. Dies gilt selbst dann, wenn KAYA den Transport trotz Möglichkeit der Zurückweisung durchführt.

  • wenn der Schaden auf einem Verpackungsmangel oder mangelhafter Kennzeichnung beruht.

  • wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis (Streik, Krieg, Embargo, hoheitliches Handeln etc.) beruht.

  • wenn es sich um reine Schäden an der Verpackung (auch Reisekoffer und Flight Cases) handelt.

Weitergehende gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen bleiben von diesen AGB unberührt und sind ausnahmslos ergänzend anwendbar.

(4) KAYA haftet für Überschreitungen der Lieferfrist bei innerdeutschen Transporten begrenzt auf den Betrag der dreifachen Fracht (Beförderungsentgelt), sofern nicht zwingendes internationales Recht eine andere Begrenzung vorschreibt. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte nicht binnen einer Frist von 21 Tagen nach Ablieferung den Verspätungsschaden in Textform anzeigt. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Zwingendes internationales Recht kann von dieser Ausschlussfrist abweichen.

(5) Eine Haftung für Vermögensschäden, die nicht auf Beschädigung oder Verlust des Transportgegenstandes oder Überschreitung der Lieferfrist beruhen, ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von KAYA, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter gegeben. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet KAYA unbeschadet des Verschuldungsgrades. Haftet KAYA für andere Schäden, die nicht durch Beschädigung, Verlust und Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind und handelt es sich nicht um Sach- oder Personenschäden, so ist diese Haftung auf den dreifachen Betrag begrenzt, den KAYA im Falle des Verlustes zu ersetzen hätte. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet geringer, dann haftete KAYA wie der eingesetzte Subunternehmer. Ebenfalls sind diese Schäden auf den vertragstypischen und gefahrspezifischen Schaden beschränkt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die KAYA oder der ausgewählte Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung.

(7) Der Kunde hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, KAYA oder Dritten Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben, Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden und Begleitpapieren für eine Zollabfertigung/amtliche Behandlung.

Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die KAYA oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB bzw. der Transportbedingungen des gegebenenfalls durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Vorstehende Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von KAYA anfallen oder die KAYA im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Verwaltungsstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt KAYA insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.

X. Versicherungsschutz für Transportgüter

(1) KAYA haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden versichert KAYA gegen Entrichtung eines erhöhten Entgeltes (Versicherungsprämie) das Sendungsgut gegen Verlust oder Beschädigung. Die Versicherungssumme kann maximal EUR 50.000,00 betragen. Eine Versicherung für Warenwerte, die über dem vorgenannten Betrag liegen, sind mit KAYA schriftlich vor Risikobeginn (=Transportbeginn) Beiträge, Bedingungen, Sicherungsvereinbarungen und sonstige verlangte Risikovoraussetzungen zu vereinbaren.

Die Transportversicherung wird von KAYA im Interesse des Kunden bei der KRAVAG LOGISTIC Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt, eingedeckt. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung.

(2) Nicht versicherbare (=ausgeschlossene) Gefahren sind ausweislich der Versicherungsbedingungen

a) Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;

b) Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;

c) Gefahren aus der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;

d) Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;

e) Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;

f) Gefahren der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass

  • der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die genannten Parteien oder den beauftragten Spediteur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt hat;

  • der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte der Käufer ist und nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl der am Transport beteiligten Personen nehmen konnte.


(3) Nicht versicherbare Güter sind ausweislich der Versicherungsbedingungen (Gütergruppe D):

  • Bijouterien,

  • Dokumente,

  • Drogen (gemäß Betäubungsmittelgesetz),

  • echte Perlen,

  • Edelmetalle,

  • Edelsteine,

  • Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen,

  • Geld in Münzen und Scheinen,

  • Juwelen,

  • Scheck-, Kreditkarten,

  • gültige Telefonkarten,

  • Urkunden,

  • Wertpapiere aller Art,

  • Umverpackungen


(4) Nach Vereinbarung vor Risikobeginn und mit schriftlicher Zustimmung von KAYA können folgende Güter versichert werden (Gütergruppe C der Versicherungsbedingungen):

  • Alkohol (unverzollt),

  • Anlagenbau,

  • Antiquitäten,

  • Baumwolle (Seetransporte),

  • beschädigte Güter,

  • Chemikalien (Seetransporte),

  • Persönliche Effekten,

  • explosive Güter,

  • Faserstoffe,

  • Frischfrüchte/-gemüse,

  • Gewürze,

  • Kerbrennstoffe,

  • Kunstgegenstände,

  • Massengüter in Tankschiffen und Bulkcarriern,

  • Munition,

  • Nüsse,

  • Pflanzen (lebende),

  • radioaktive Stoffe,

  • Rohkaffee,

  • Rohkakao,

  • Schnittblumen,

  • Schwergüter (Großraum-/Schwerguttransporte),

  • Spirituosen (unverzollt),

  • Stahlhandelsprodukte (Seetransporte),

  • Tiere (lebende),

  • Uhren,

  • Umzugsgut,

  • unverpackte Güter,

  • Waffen,

  • Zucker (Seetransporte).


Die Versicherbarkeit dieser Güter stellt keine Änderung der Klause V. Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse dar.

(5) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden nicht gedeckt, die verursacht worden sind durch

a) eine Verzögerung der Reise;

b) inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter;

c) handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste;

d) normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;

e) nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße verladeweise oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden.

(6) KAYA ist berechtigt, aus Anlass der Schadenbearbeitung im Rahmen der Versicherung die hierfür erforderlichen Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.

XI. Datenschutz

Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Wir respektieren Ihre Privats- und Persönlichkeitssphäre. Der Schutz und die gesetzeskonforme Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist daher für uns ein wichtiges Anliegen. Damit Sie sich bei dem Besuch unserer Website sicher fühlen, beachten wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten streng die gesetzlichen Bestimmungen und möchten Sie hier über unsere Datenerhebung und Datenverwendung informieren.

XII. Sonstige Regelungen

(1) Gegenüber Ansprüchen von KAYA ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Der Kunde kann Ansprüche gegen KAYA weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.

(3) Soweit nicht zwingend gesetzlich geregelt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, Köln; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an KAYA keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).

(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KAYA SAS

VORBEMERKUNG - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die von der KAYA SAS erbrachten Dienstleistungen unterliegen standardmäßig den Bestimmungen der Artikel L.132-5 und folgende des französischen Handelsgesetzbuchs sowie dem Mustervertrag für Transportvermittlung (Dekret Nr. 2013-293 vom 5. April 2013).

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von KAYA SAS (eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 50.000 €, mit Sitz in 54-56 Avenue Hoche, 75008 Paris, Frankreich, und eingetragen unter der Nummer 935 072 884 RCS Paris) erbrachten Dienstleistungen und Operationen, die über die Website www.kaya-international.com (nachstehend „Website“ genannt) vereinbart werden. Sofern nicht anders vereinbart, stellt jede Verpflichtung, jeder Transport oder jede Operation, die der Kunde der KAYA SAS anvertraut, die Annahme der folgenden Bedingungen dar:

Alle Logistik- und Transportvermittlungsvorgänge gemäß Artikel L.1432-9 unterliegen dem Dekret Nr. 2013-293 vom 5. April 2013.

Alle materiellen Gütertransporte unterliegen, sofern sie nicht Gegenstand eines spezifischen Standardvertrags sind, dem Allgemeinen Standardvertrag, der durch das Dekret Nr. 2017-461 vom 31. März 2017 genehmigt wurde.

ARTIKEL 1 - ZWECK UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Dieses Dokument hat den Zweck, die Bedingungen zu definieren, unter denen KAYA SAS in jeder Eigenschaft (Agent, Spediteur, Transportmakler usw.) Tätigkeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der physischen Beförderung von Gütern aller Art von jedem Ursprung zu jedem Bestimmungsort zu einem frei vereinbarten Preis ausführt, der eine angemessene Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen im In- und Ausland gewährleistet.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft und werden mit der Annahme des ersten vom Kunden erteilten Auftrags verbindlich. Sie bleiben in Kraft, bis sie durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden, die jederzeit auf der Website zugänglich sind und heruntergeladen werden können.

Jede Verpflichtung oder Transaktion mit KAYA SAS bedeutet die bedingungslose Annahme der hier definierten Bedingungen durch den Kunden.

Unabhängig von der verwendeten Transportmethode regeln diese Bedingungen die Beziehung zwischen dem Kunden und KAYA SAS.

KAYA SAS erbringt die angeforderten Dienstleistungen zu den Bedingungen, die insbesondere in Artikel 2 unten aufgeführt sind.

Keine anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Kunden können diese Bedingungen außer Kraft setzen, ohne dass KAYA SAS sie formell akzeptiert.

Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

AUFTRAGGEBER / KUNDE / NUTZER: Bezieht sich auf die Partei, die den Transport- und/oder Logistikunternehmer mit der Dienstleistung beauftragt, in der Regel der Kunde oder Nutzer.

TRANSPORT- UND LOGISTIKUNTERNEHMEN (TLO): Als „TLO“ bezeichnet man jede Einheit (Agent, Spediteur, Logistikdienstleister, Transportmakler, Lagerhalter, Spediteur usw.), die mit einem Spediteur einen Beförderungsvertrag abschließt, um einen Teil oder die gesamte Beförderung durchzuführen, oder die Logistikdienste an einen Subunternehmer auslagert, wenn sie diese Dienste nicht selbst erbringt.

TRANSPORTVERMITTLER: Bezeichnet jeden Dienstleister, der gemäß Artikel L.132-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) die Durchführung eines Transports unter seiner Verantwortung und in seinem eigenen Namen organisiert und sicherstellt, wobei er für einen Auftraggeber die Mittel und Wege seiner Wahl einsetzt.

LOGISTIKANBIETER: Bezeichnet jeden Dienstleister, der unter seiner Verantwortung und in seinem eigenen Namen gemäß Artikel L.132-1 des französischen Handelsgesetzbuchs Vorgänge im Zusammenhang mit der Verwaltung des physischen Warenflusses sowie der damit verbundenen Dokumentation und des Informationsflusses organisiert, durchführt oder durchführen lässt.

CARRIER: Bezieht sich auf den Spezialisten, der den ursprünglichen Transportvertrag mit dem Kunden oder dem Transportmakler abgeschlossen hat.

SENDUNG: Bezieht sich auf eine Gruppe von Gütern, verpackt (z. B. Paletten, Container) oder unverpackt, die dem TLO zur Verfügung gestellt und unter demselben Titel für eine einzelne Sendung dokumentiert werden.

VERPACKUNG: Bezieht sich auf einen Gegenstand oder eine materielle Einheit, die aus mehreren Gegenständen besteht, unabhängig von ihrem Gewicht, ihren Abmessungen oder ihrem Volumen, die eine einzige Ladeeinheit bilden, die dem TLO übergeben wird (Kiste, Verschlag, Container, Bündel, Rolle, umreifte oder eingeschweißte Palette, die vom Absender vorbereitet wurde, usw.), die vom Absender vor der Abholung konditioniert wurde, auch wenn ihr Inhalt im Lieferdokument aufgeführt ist.

Die Website bietet ein Vergleichstool, das es dem Auftraggeber ermöglicht, die Angebote mehrerer Transportunternehmen anhand verschiedener Kriterien zu vergleichen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Die Transportunternehmen schließen mit KAYA SAS direkte Partnerschaftsverträge ab, um ihre Angebote auf der Website zu veröffentlichen. Daher repräsentieren die Angebote auf der Website nicht alle auf dem Markt verfügbaren Anbieter.

Die Website wird über eine Marge vergütet, die keinen Einfluss auf das Ranking der Angebote auf der Website hat, wie im Folgenden beschrieben. Abgesehen von den unten aufgeführten Ausnahmen hält KAYA SAS keine Anteile an den Partnerunternehmen, deren Angebote auf der Website verglichen werden, und auch keine Partnerunternehmen halten Anteile an KAYA SAS.

Die Website verwendet komplexe und dynamische Algorithmen, um die Angebote von Transportdienstleistungen auf effiziente Weise zu präsentieren. Die Angebote werden laufend aktualisiert. Bei einer Vergleichsanfrage des Auftraggebers fragt die Website die Server der Partnerunternehmen in Echtzeit ab, um sicherzustellen, dass die verglichenen Angebote die aktuelle Preispolitik der angefragten Unternehmen widerspiegeln.

Im Falle der Nichterneuerung des Partnerschaftsvertrags oder der Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich rechtswidriger oder ungenauer Angebote, können Carrier von der Liste gestrichen werden.

ARTIKEL 2 - ANGEBOTE - PREISE - SCHÄTZE

Die Angebote basieren auf den geltenden Tarifen, Vorschriften und Vereinbarungen und können im Falle von Änderungen dieser Tarife, Vorschriften und Bedingungen, Verkehrsunterbrechungen auf den geplanten Strecken, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen ohne vorherige Ankündigung geändert oder sogar ausgesetzt werden.

Die angegebenen Preise sind nur gültig, wenn die Beförderung gemäß den im Voraus zu erteilenden Anweisungen durchgeführt wird.

Die Preise werden automatisch anhand von Algorithmen berechnet, die insbesondere die vom Nutzer gewählte Transportart (z.B. die billigste, die schnellste), die Art der Sendung (z.B. Express, Standard), das Gewicht oder die Abmessungen des Pakets und die Entfernung zwischen Abhol- und Lieferadresse berücksichtigen. Sie enthalten die Vergütung der KAYA SAS für die Dienstleistung.

Der Bestellpreis ist in Euro angegeben, einschließlich aller anfallenden Steuern, aber ausschließlich eventueller zusätzlicher Zollkosten oder spezifischer Verpackungsgebühren.

Falls zutreffend, beinhaltet der Preis die Kosten für die vom Unternehmen auf Wunsch des Nutzers abgeschlossene Wertversicherung.

KAYA SAS und der Spediteur können vom Nutzer zusätzliche Kosten und Gebühren verlangen, wenn sie sich geirrt haben, insbesondere in Bezug auf die Angaben zum Paket, die bei der Bestellung gemacht wurden, sowie in Bezug auf eventuelle Zollgebühren und Steuern. Diese zusätzlichen Kosten können dem Benutzer direkt über die bei der Bestellung angegebene Zahlungsmethode in Rechnung gestellt werden. Diese zusätzlichen Kosten können dem Nutzer direkt über die bei der Bestellung angegebene Zahlungsmethode in Rechnung gestellt oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung oder PayPal beglichen werden. Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Nutzer diesen Kosten ausdrücklich zu.

Die von KAYA SAS angegebenen Preise sind für eine Dauer von maximal 7 Tagen ab dem Datum des Angebots gültig.

2-1 - ANWEISUNGEN - ANGABEN DES KUNDEN

Die erbrachten Leistungen sind die mit dem Auftraggeber definierten und vereinbarten und in dem von KAYA SAS erstellten Online-Formular angegebenen Leistungen.

Der Vertrag basiert auf den Informationen, die der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung stellt, um die angeforderte Dienstleistung ordnungsgemäß organisieren zu können, einschließlich der Art, der Menge und der Bedeutung der umzuschlagenden und zu transportierenden Güter und Materialien.

Der Abschluss des Beförderungsvertrags zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich über die Formulare und Verfahren auf der Website, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Indem der Auftraggeber die vollständigen Angaben zu seinem Auftrag in das dafür vorgesehene Formular einträgt und auf der Website bestätigt, unterbreitet er der KAYA SAS ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss des Transportvertrags auf der Grundlage der eingegebenen Angaben. Der Beförderungsvertrag kommt zustande, wenn die KAYA SAS das Angebot annimmt und dem Besteller eine Bestätigung per E-Mail zusendet.

Mit dem Abschluss des Beförderungsvertrags akzeptiert der Auftraggeber jede Route sowie alle Änderungen oder Zwischenstopps.

Die KAYA SAS ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen (z.B. Handelsrechnungen, Packlisten) zu überprüfen.

Die Bezeichnung des Verlade- und Anlieferungsortes sowie die Bedingungen und der Zustand des Zugangs zum Gelände für Personal und Fahrzeuge (z.B. Parkmöglichkeiten, behördliche Genehmigungen, Flure, Türen, Treppen, Aufzüge, laufende Bauarbeiten und sonstige Besonderheiten) sind mitzuteilen.

Die Anmeldung von Gegenständen, die besonderen Transportvorschriften und Verwaltungsformalitäten unterliegen, obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht eine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

Für jeden Vorgang sind vollständige Anweisungen zu erteilen; allgemeine und ständige Anweisungen sind nicht zulässig.

KAYA SAS ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben oder die von ihm angegebenen Gewichte und/oder Abmessungen zu überprüfen.

KAYA SAS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die folgenden Handlungen im Namen des Kunden auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen vorzunehmen:

a) den Frachtbrief auszufüllen,

b) relevante Informationen für die Sendung hinzuzufügen,

c) erforderliche Steuern und Zölle in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu entrichten,

d) bei der Ausfuhr als Transitagent für den Kunden für Zollzwecke zu handeln,

e) bei der Einfuhr als Empfänger aufzutreten und lediglich einen Zollagenten für die Anmeldung und Abfertigung zu beauftragen, und

f) die Sendung an den bevollmächtigten Importagenten des Empfängers oder an eine andere Adresse aufgrund von Anweisungen einer Person umzuleiten, die KAYA SAS oder das vom Kunden gewählte Transportunternehmen für berechtigt hält.

Der Auftraggeber übernimmt auch die Verantwortung, wenn seine Anweisungen zu Verstößen seitens der KAYA SAS führen, oder wenn die von ihm zur Verfügung gestellten Erklärungen oder Dokumente unvollständig oder fehlerhaft sind, sei es in Bezug auf Qualität oder Quantität, oder wenn sie verspätet eingereicht werden. Die Annahme der Ware durch einen Fahrer des beauftragten Transportunternehmens stellt keine Anerkennung der Übereinstimmung der Ware mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. KAYA SAS behält sich das Recht vor, eine Sendung jederzeit abzulehnen und die Dienstleistung zu verweigern, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Solche Gründe sind unter anderem:

a) das Fehlen oder die unzureichende Verpackung,

b) die Überschreitung der bei der Bestellung angegebenen Maße oder des Gewichts der Sendung oder

c) der Ausschluss der Sendung vom Transport aus anderen Gründen.

Wenn eine der oben genannten Handlungen ohne Wissen von KAYA SAS erfolgt, ist die Haftung von KAYA SAS vollständig ausgeschlossen und der Auftraggeber kann gegebenenfalls haftbar gemacht werden.

2-2 - DRUCKEN DES VERSANDETIKETTS

Damit der Spediteur das Paket transportieren kann, muss der Nutzer das vom Spediteur ausgestellte und von KAYA SAS zur Verfügung gestellte Versandetikett ausdrucken und so auf dem Paket anbringen, dass er für den Spediteur deutlich lesbar ist.

Der Nutzer erkennt an, dass er die Folgen von Problemen trägt, die sich aus Fehlern beim Druck des Versandetiketts oder aus einem schlecht angebrachten, unleserlichen oder undeutlichen Etikett ergeben.

Das Versandetikett enthält, falls zutreffend, die Informationen des Transportunternehmens bezüglich der Abhol- und Lieferdaten und -orte für das Paket. Der Benutzer verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten, andernfalls kann das Paket nicht gemäß der Bestellung vom Transportunternehmen befördert werden.

2-3 - STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DES AUFTRAGS

Innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Datum der Auftragserteilung kann der Benutzer die Stornierung oder Änderung seines Auftrags beantragen, sofern er die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt:

a) Die Bestellung wurde vor weniger als 7 Tagen aufgegeben;

b) Einhaltung der Stornierungs- oder Änderungsbedingungen, wie sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des vom Nutzer gewählten Transportunternehmens aufgeführt sind;

c) Die Abholung des Pakets durch das Transportunternehmen, wie auf dem Versandetikett angegeben, ist für mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Einreichung der Stornierungs- oder Änderungsanfrage durch den Nutzer vorgesehen.

Der Nutzer erkennt an, dass keine Stornierung oder Änderung, die zu einer Rückerstattung führt, vorgenommen werden kann, wenn die Abholung des Pakets durch den Spediteur innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Einreichung der Stornierung oder Änderung geplant ist.

Beginnt die 24-Stunden-Frist an einem arbeitsfreien Tag, muss der Stornierungs- oder Änderungsantrag am letzten Arbeitstag vor der Frist eingereicht werden, wobei die vom Beförderer erhobenen Gebühren zu berücksichtigen sind.

Um die Stornierung oder Änderung eines Auftrags zu beantragen, muss der Benutzer den Fragebogen ausfüllen, der im Hilfecenter der Website zur Verfügung steht.

2-4 - ZUSAMMENARBEITSVERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

Nach dem Vertragsabschluss muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass die Verpackung für die gewählte Transportart geeignet ist und dass die Waren an der vorgesehenen Abgabestelle oder Sammelstelle ordnungsgemäß verpackt zur Abholung oder zum Versand bereitstehen. Die Verpackung muss den Erfordernissen der gewählten Beförderungsart und ihren typischen Beschränkungen entsprechen. Bei empfindlichen Gütern muss die Verpackung ihrer Zerbrechlichkeit Rechnung tragen. Zerbrechliche Gegenstände müssen besonders sorgfältig verpackt werden, wobei ein Mindestabstand von 50 Millimetern zwischen dem Gegenstand und den Innenwänden der Verpackung einzuhalten ist. Bei Verpackungen, die mehrere Gegenstände enthalten, müssen Trennwände verwendet werden, um ein Verrutschen des Inhalts zu verhindern. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn Schäden auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen sind.

Die KAYA SAS empfiehlt, Sendungen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Empfindlichkeit gegenüber Beschädigungen oder aus anderen Gründen eine besondere Behandlung erfordern, nicht als Sammelsendung, sondern als Direkttransport zu befördern. KAYA SAS akzeptiert nur dann Handhabungsanweisungen für Sammelsendungen, wenn diese bei Abschluss des Transportvertrages mitgeteilt und von KAYA SAS bestätigt wurden.

Im Falle der Nichteinhaltung behält sich die KAYA SAS das Recht vor, zusätzliche Kosten oder Gebühren zu berechnen, wenn der Transport dennoch durchgeführt wird. Die KAYA SAS weist darauf hin, dass bei Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen in Bezug auf Menge, Gewicht oder Abmessungen die Gebühren erheblich höher sein können als der ursprünglich vereinbarte Tarif, da ein anderer Tarif gelten kann. Der Auftraggeber sollte bei Abweichungen mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die Kosten werden über die Website von KAYA SAS berechnet.

Wenn der deklarierte Wert der Sendung bei erforderlicher Wertdeklaration falsch ist, haftet KAYA SAS nicht für daraus resultierende Schäden, Kosten oder Verluste. Wenn der Wert der Sendung bestimmte Grenzen überschreitet, insbesondere bei internationalen Transporten, kann es zu Lieferverzögerungen aufgrund längerer Zollabfertigungszeiten kommen. KAYA SAS rät von Sendungen ab, deren Wert die maximale Deckungsgrenze einer optionalen Versicherung überschreitet.

Die dem Fahrer übergebene Sendung muss mit der bestellten Sendung übereinstimmen. Die Annahme einer Sendung, die nicht mit der ursprünglichen Bestellung übereinstimmt, bedeutet nicht, dass die Sendung als vertragskonform angesehen wird. Der Auftraggeber haftet, wenn die Sendung nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KAYA SAS oder den Transportbedingungen des gewählten Transportunternehmens entspricht, falls zutreffend. Wenn die Sendung zur vollständigen Beförderung überholt werden muss, muss der Auftraggeber der KAYA SAS die anfallenden Kosten und Gebühren erstatten.

Die Sendung muss alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für den Transport von Waren auf dem Land-, See- oder Luftweg erfüllen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Sendung den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Jegliche Schäden, Bußgelder oder zusätzliche Kosten, die sich aus der Verletzung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers, bzw. die KAYA SAS ist von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang freizustellen.

Bei äußerlich erkennbarer Beschädigung oder Verlust des Transportgutes muss der Auftraggeber bzw. der Empfänger den Schaden bei der Anlieferung dem Frachtführer melden und KAYA SAS unverzüglich schriftlich informieren (eine E-Mail ist ausreichend). Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Ware vollständig und in gutem Zustand geliefert wurde. Bei äußerlich nicht erkennbarem Verlust oder Beschädigung gilt diese Vermutung, wenn der Besteller oder Empfänger den Verlust oder die Beschädigung nicht innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein anzeigt.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KAYA SAS nicht für Schäden oder Kosten haftet, die sich aus der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben. Zu diesen Schäden und Kosten gehören unter anderem Transportkosten, Frachtüberwachung (einschließlich Not-, Betriebs- und Treibstoffzuschläge), Lagergebühren, Steuern, Zinsen, Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Strafen, Zölle und Versicherungsprämien.

2-5 - TRANSPORTAUSFÜHRUNG

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Empfänger der transportierten Güter darüber zu informieren, dass er die Vollständigkeit der Güter überprüfen und alle sichtbaren Schäden, insbesondere an der Außenseite der Sendung, feststellen muss. Sichtbare Schäden müssen zum Zeitpunkt der Lieferung auf dem Lieferschein vermerkt oder vom Fahrer dokumentiert werden.

KAYA SAS kann dem Kunden 8,00 € (inkl. MwSt.) für jeden fehlgeschlagenen Abholversuch durch den Spediteur an der vorgesehenen Abholstelle innerhalb des vertraglichen Zeitrahmens in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn die Sendung von dem vom Kunden gewählten Transportunternehmen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu Recht abgelehnt wird.

Reservierte Abholtermine sind nicht garantiert und stellen lediglich eine Schätzung des Abholtermins und der Abholzeit dar. Das Gleiche gilt für vorgesehene Liefertermine. Liefertermine gelten nur dann als bestätigt, wenn der Kunde einen Tarif mit einer garantierten Lieferzeitoption erworben hat und KAYA SAS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat, sowie alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat.

Lieferungen können nur an vollständige und korrekte Postadressen (mit Name, Straße, Hausnummer, ggf. zusätzlichen Adressangaben, Postleitzahl, Ort und Land) erfolgen, nicht an Postfächer, Paketschließfächer oder ähnliche Orte. Wenn der Kunde bei der Bestellung keine vollständige und korrekte Postanschrift angegeben hat, übernimmt KAYA SAS keine Haftung für Verspätungen oder Rücksendungen, die durch dieses Problem verursacht werden, und die Versandkosten werden aus diesem Grund nicht zurückerstattet. Alle Rücksendekosten, die durch eine unvollständige oder falsche Adresse entstehen, werden dem Kunden nach Rechnungsstellung durch KAYA SAS in Rechnung gestellt. Die Transportkosten werden über die Website von KAYA SAS berechnet.

Bei internationalen Sendungen ist der Kunde dafür verantwortlich, sich über alle Gesetze, Vorschriften und Anforderungen des Ziellandes und jedes am Transport beteiligten Landes zu informieren und für die Einhaltung dieser Vorschriften zu sorgen. Das Gleiche gilt für die Einhaltung aller anwendbaren Sanktionen, einschließlich der von der US-Regierung verhängten, unabhängig davon, ob sie Teil einer unilateralen territorialen Liste sind oder mit Sanktionen anderer Länder koordiniert werden. KAYA SAS transportiert keine Sendungen, die gegen Exportkontrollgesetze verstoßen oder die durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten sind. Darüber hinaus befördert KAYA SAS keine Sendungen, wenn der Absender oder eine beteiligte Partei auf der Liste der verbotenen Personen des US-Handelsministeriums oder auf Listen mit eingeschränkten Sanktionen steht, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums, dem Directorate of Defense Trade Controls des US-Außenministeriums, den Sanktionsausschüssen der Vereinten Nationen, dem Rat der Europäischen Union oder einer anderen zuständigen Behörde veröffentlicht wurden. Dazu gehören unter anderem die Liste der besonders benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen, die Entitätenliste und die Liste der verweigerten Personen.

Die Zahlung von Zöllen, Steuern, Bußgeldern und anderen Gebühren, die in den am Transport beteiligten Ländern anfallen können, ist nicht in der von KAYA SAS erbrachten Dienstleistung enthalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sich über die mit der Lieferung verbundenen Steuern, Gebühren und Zölle zu informieren und diese gegebenenfalls rechtzeitig zu bezahlen. Andernfalls kann die Sendung auf Kosten des Kunden zurückgeschickt oder vom Zoll oder anderen Behörden beschlagnahmt werden. Der Kunde muss KAYA SAS für alle Kosten, einschließlich Bußgelder und Strafen, entschädigen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Zollgesetzen, Exportkontrollen, verhängten Sanktionen, Lagerung, Vernichtung der Sendung oder Maßnahmen von KAYA SAS zur Einhaltung der geltenden Vorschriften entstehen.

Wenn für den grenzüberschreitenden Transport eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, obliegt es grundsätzlich dem Kunden, diese zu beschaffen. Der Kunde kann KAYA SAS um die Beschaffung der für die Ausfuhr erforderlichen Dokumente bitten, wenn die Sendung aus Frankreich kommt. KAYA SAS bietet diesen zusätzlichen Service über seine Website an. In diesem Fall muss der Kunde KAYA SAS alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, um die in allen am Transport beteiligten Ländern geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Exportdokumente gut sichtbar und in dreifacher Ausfertigung der Sendung beigefügt sind. KAYA SAS oder ggf. das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen muss vor Beginn des Transports über die Notwendigkeit einer Genehmigung und den Inhalt dieser Genehmigung informiert werden (nur soweit diese Informationen für die Ausführung des Transportvertrags relevant sind).

Muss ein Gegenstand aus dem Lieferland zurückgeschickt werden, werden die der Sendung entsprechenden Einfuhrgebühren fällig. Diese Gebühren können die für die Ausfuhr der Waren gezahlten Gebühren übersteigen und werden vom Kunden, der den Transport bestellt hat, zusammen mit den Rücksendekosten getragen. Alle diese zusätzlichen Gebühren müssen vom Kunden an KAYA SAS nach der Rechnungsstellung beglichen werden. In solchen Fällen oder im Falle einer Beschlagnahme durch den Zoll oder eine andere Behörde sind eine Erstattung der Transportkosten durch KAYA SAS und/oder jegliche Ansprüche gegen KAYA SAS ausgeschlossen. Eine eventuell abgeschlossene Transportversicherung findet in diesen Fällen keine Anwendung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung.

2-6 - VERWEIGERUNG ODER VERSÄUMNIS DES EMPFÄNGERS

Sofern nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des vom Kunden gewählten Transportunternehmens festgelegt, wird die Lieferung der Waren durch Übergabe an den Empfänger gegen Unterschrift und entsprechende Empfangsbestätigung abgeschlossen.

Verweigert der Empfänger die Annahme der Waren oder nimmt er sie aus jeglichem Grund nicht an, so gehen alle anfänglichen und zusätzlichen Kosten, die für den Transport der Waren anfallen, zu Lasten des Auftraggebers.

2-7 - ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Jede zusätzlich erbrachte und auf dem Transportdokument angegebene Dienstleistung wird zusätzlich in Rechnung gestellt, ohne dass eine erneute Überprüfung des Kostenvoranschlags mit dem Kunden erforderlich ist.

ARTIKEL 3 - HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNGSBEGRENZUNG

Die Kostenvoranschläge werden unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen erstellt.

KAYA SAS kann nicht für immaterielle Schäden, wirtschaftliche Verluste oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden.

ANSPRÜCHE BEI DER ABLIEFERUNG Bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Pakets oder bei Verspätung muss der Empfänger bei der Ablieferung konkrete und detaillierte Vorbehalte machen. Nur solche Reservierungen, die bei der Lieferung gemacht werden, begründen eine Haftungsvermutung seitens des Transportunternehmens. Werden keine Vorbehalte gemacht, muss der Benutzer sowohl das Vorhandensein von Schäden bei der Ablieferung als auch den Nachweis erbringen, dass diese Schäden während des vom Beförderer durchgeführten Transports entstanden sind.

HAFTUNG FÜR PERSÖNLICHE HANDLUNGEN

In allen Fällen, in denen die Haftung von KAYA SAS aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, ist sie strikt auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der sich aus dem Verlust oder der Beschädigung der Ware ergibt, unter Ausschluss aller anderen Schäden und Zinsen.

Die Entschädigung, die KAYA SAS in Rechnung gestellt werden kann, kann in keinem Fall den Betrag überschreiten, der in den anwendbaren internationalen Konventionen, Gesetzen, Tarifen oder Verordnungen für die betreffende Sendung vorgesehen ist, oder andernfalls 10 € pro Kilogramm mit einem Höchstbetrag von 250 € pro verlorenem, beschädigtem oder gestohlenem Paket, unabhängig von dessen Art, Gewicht, Volumen oder Abmessungen, und kann 5.000 € pro Sendung nicht überschreiten.

Im Falle einer Verspätung darf die Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden, der durch die Verspätung entstanden ist, nicht höher sein als der Betrag, der im Falle eines Totalverlustes geschuldet wird, oder als die Transportkosten, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Unter allen Umständen und subsidiär gelten die im Contrat Type Commission de transport (Décret n° 2013-293 du 5 avril 2013) festgelegten Entschädigungsgrenzen, auch für im Ausland erbrachte Leistungen.

Die Haftung von KAYA SAS ist ausgeschlossen, wenn der beförderte Gegenstand nicht dem Transportauftrag, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ggf. den Transportbedingungen des Frachtführers entspricht. Dies gilt insbesondere für den Transport von Waren, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Bedingungen des Transportunternehmens verboten sind. Dieser Ausschluss bleibt auch dann gültig, wenn:

  • KAYA SAS die Beförderung trotz Ablehnungsmöglichkeit durchführt,

  • der Schaden durch unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung verursacht wird,

  • der Schaden auf ein unabwendbares Ereignis (z.B. Streik, Krieg, Embargo, hoheitliche Maßnahmen) zurückzuführen ist, oder

  • der Schaden sich auf die Verpackung (einschließlich Koffer und Flightcases) beschränkt. Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse bleiben im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert und gelten ausnahmslos zusätzlich.


HAFTUNG VON UNTERNEHMEN

  • Inlandsverkehr
    Für die jeweilige Leistung gelten die in Standardverträgen festgelegten Entschädigungsgrenzen.

  • Internationaler Verkehr
    Für die betreffende Leistung gelten die in den internationalen Vorschriften vorgesehenen Entschädigungsgrenzen.


Die Angebote werden unter Berücksichtigung der oben genannten vertraglichen und gesetzlichen Entschädigungsgrenzen erstellt.

ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde hat KAYA SAS oder Dritte für Schäden und Kosten zu entschädigen, die sich aus unzureichender Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben auf dem Frachtbrief ergeben, auch wenn den Kunden kein Verschulden trifft, aus der Nichtdeklaration der Gefährlichkeit der Güter gegenüber dem Zoll oder aus dem Fehlen, der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Zollpapiere.

Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden, die KAYA SAS oder Dritten durch den Transport verbotener Güter oder durch Verstöße gegen die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ggf. die Bedingungen des ausgewählten Transportunternehmens entstehen.

Diese Haftung erstreckt sich auch auf alle Transport-, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Transportdienstleistung von KAYA SAS anfallen oder von KAYA SAS im Interesse des Absenders, des Empfängers oder eines Dritten getragen werden, sowie auf alle Entschädigungen oder Erstattungen im Zusammenhang mit Forderungen, Schäden, Verwaltungsstrafen und Kosten, die sich aus dem rechtmäßigen Ausschluss der Sendung vom Transport ergeben.

In dieser Hinsicht muss der Kunde KAYA SAS für alle Ansprüche Dritter auf erstes Anfordern vollständig entschädigen.

ARTIKEL 4 - WERTERKLÄRUNG - VERSICHERUNG - ENTSCHÄDIGUNG

Der Auftraggeber trägt allein die Folgen, die sich aus falschen, fehlerhaften, unvollständigen oder ungeeigneten Erklärungen oder Dokumenten ergeben, sei es in Bezug auf die Quantität oder die Qualität, oder die KAYA SAS zu spät vorgelegt werden.

Es können keine Ansprüche gegen KAYA SAS für immaterielle Schäden, immaterielle Verluste oder wirtschaftliche Nachteile geltend gemacht werden.

4.1 - Der Auftraggeber kann jedoch eine höhere Deckung für Waren erhalten, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, indem er im Voraus, zum Zeitpunkt der Bestellung, einen schriftlichen Antrag auf Abschluss einer besonderen Versicherung durch KAYA SAS stellt. Diese Deckung ist proportional zum zu versichernden Wert, wobei die Prämienbeträge als Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

4.2 - Eine Versicherung wird nur dann abgeschlossen, wenn für jede Sendung ein schriftlicher Auftrag vorliegt, in dem die zu versichernden Risiken angegeben sind. Da KAYA SAS nur als Vermittler auftritt, haftet es nicht gemeinsam mit den Versicherern.

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

JUMiNGO bietet Versicherungsschutz für transportierte Güter, der auf einen Höchstbetrag von 10.000 € pro Sendung begrenzt ist. Eine höhere Deckung kann auf schriftlichen Antrag vor Beginn des Transports ausgehandelt werden, wobei eine besondere Vereinbarung über Prämien, Bedingungen und Sicherheitsanforderungen getroffen werden muss.

Die Versicherungspolice wird im Interesse des Auftraggebers mit dem Versicherungsmakler COSTE FERMON abgeschlossen. Die besonderen Bedingungen sind in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.

BESONDERE AUSSCHLÜSSE VON DER VERSICHERUNG

  • Die folgenden Risiken sind nicht durch die Bedingungen der Versicherungspolice gedeckt

  • Krieg, Bürgerkrieg, Kriegshandlungen oder der Einsatz von Kriegswaffen.

  • Terroristische Handlungen, Streiks, Unruhen oder zivile Unruhen.

  • Beschlagnahmungen, Konfiszierungen oder Eingriffe durch staatliche Behörden.

  • Einsatz von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen.

  • Risiken im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit oder Nichtzahlung von Beförderungsunternehmen, es sei denn, es wird eine angemessene Sorgfalt nachgewiesen.


VON DER VERSICHERUNG AUSGESCHLOSSENE WAREN

Die folgenden Waren können nicht versichert werden:

  • Juwelen, Edelsteine oder Edelmetalle.

  • Dokumente, Schecks, Bankkarten oder andere übertragbare Wertpapiere

  • Drogen und regulierte Substanzen.

  • Pelze.


GEGENSTÄNDE, FÜR DIE BESONDERE BEDINGUNGEN GELTEN

Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung können die folgenden Güter unter besonderen Bedingungen und Prämien versichert werden:

  • Zerbrechliche Gegenstände, Kunstwerke, lebende Pflanzen, lebende Tiere.

  • Alkohol und Spirituosen, Chemikalien, Sprengstoffe.

  • Beschädigte Güter.


Diese Bedingungen ändern nicht die spezifischen Ausschlüsse, die an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden.

VON DER VERSICHERUNG AUSGESCHLOSSENE SCHÄDEN

Es gelten die folgenden Ausschlüsse:

  • Schäden, die durch Verspätungen verursacht werden.

  • Natürlicher Verderb der Waren (z. B. Verderb, Feuchtigkeit).

  • Unzureichende Verpackung oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden.

  • Verluste oder Abweichungen bei Gewicht, Volumen oder handelsüblichen Maßen.


VERWALTUNG VON SCHADENSDATEN

Im Rahmen der Schadensbearbeitung kann KAYA SAS die notwendigen Informationen an den Versicherungsmakler COSTE FERMON weitergeben, um die Entschädigungsverfahren zu beschleunigen.

ARTIKEL 5 - GEFÄHRLICHE GÜTER, FÜR DIE EINE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH IST

Gefährliche (explosive, entzündliche, giftige, radioaktive usw.) oder genehmigungspflichtige Güter im Sinne der geltenden Vorschriften müssen vom Auftraggeber vorab schriftlich angemeldet werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch KAYA SAS vor dem Transport.

Fällt ein Transportgut unter die Kategorie der vom Transport ausgeschlossenen Güter, kann es nicht angenommen, verzögert, zurückgeschickt oder vom Zoll oder anderen zuständigen Behörden beschlagnahmt werden. In solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten durch KAYA SAS und/oder jegliche Ansprüche gegenüber KAYA SAS ausgeschlossen. Eine eventuell abgeschlossene Transportversicherung findet in diesen Fällen keine Anwendung. Der Besteller trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung. Alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung des Transports müssen vom Auftraggeber nach Rechnungsstellung durch KAYA SAS bezahlt werden.

ARTIKEL 6 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind in voller Höhe bei Erhalt zahlbar.

Sofern nicht anders angegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, KAYA SAS für jede zu erbringende Leistung den vollen Betrag im Voraus zu zahlen (vorausbezahlte Fracht).

Bei ausnahmsweise eingeräumten Zahlungszielen wird eine Teilzahlung zunächst auf den nicht gesicherten Teil der Forderung angerechnet.

Wird eine einmalige Zahlung bei Fälligkeit nicht geleistet, werden die Zahlungsfristen ohne förmliche Mahnung aufgehoben, und der gesamte Restbetrag wird sofort fällig.

Nimmt der Auftraggeber am Lastschriftverfahren teil und wird eine von der KAYA SAS eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. mangelnde Deckung), abgelehnt, so hat der Auftraggeber der KAYA SAS eine zusätzliche Gebühr von 12,50 € pro abgelehnter Lastschrift zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der KAYA SAS kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Auftraggeber erkennt das Recht der KAYA SAS an, bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung ein Pfandrecht an den in ihrem Besitz befindlichen Waren auszuüben.

Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug: 15% pro Verzugsmonat - Bei vorzeitiger Zahlung werden keine Rabatte gewährt.

Eine Pauschalgebühr von 150 € (ohne MwSt.) wird für jede Verzögerung oder Änderung einer Rechnung erhoben, die der Kunde nach deren Ausstellung verlangt.

ARTIKEL 7 - GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Begleichung von Rechnungen oder der ordnungsgemäßen Ausführung der KAYA SAS anvertrauten Arbeiten ist ausschließlich das Handelsgericht Paris zuständig, auch wenn es sich um Forderungen Dritter oder mehrerer Beklagter handelt.

Keine Ausnahme von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann als Präzedenzfall für künftige Geschäfte geltend gemacht werden.

ARTIKEL 8 - RECOURSE: ANSPRÜCHE & VERJÄHRUNGSFRISTEN

Bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Ware oder bei Verspätung, unabhängig von der Rechtsnatur der der KAYA SAS anvertrauten Dienstleistung, obliegt es dem Auftraggeber, dem Empfänger oder dem Abnehmer, regelmäßig und in ausreichendem Maße Feststellungen zu treffen, begründete Vorbehalte anzubringen und alle zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Diese Vorbehalte müssen in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen per Einschreiben innerhalb von höchstens drei Tagen bestätigt werden. Andernfalls können gegen die KAYA SAS oder ihre Unterauftragnehmer keine Maßnahmen wegen Verwirkung ergriffen werden.

Jede Klage gegen KAYA SAS, die sich aus Verträgen mit dem Auftraggeber ergibt, unterliegt unabhängig von der Rechtsnatur der erbrachten Leistung einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet.

ARTIKEL 9 - ZUGANG UND NUTZUNG DER WEBSITE

Der Nutzer erkennt an, dass KAYA SAS keinen ununterbrochenen Zugang zur Website garantieren kann, da dieser Zugang von Dienstleistungen abhängt, die von Dritten bereitgestellt werden. Die Verpflichtung von KAYA SAS in Bezug auf den Zugang zur Website ist daher eine ihrer besten Bemühungen.

Während technischer Wartungsarbeiten an der Website kann der Zugang vorübergehend unterbrochen sein.

Daher kann KAYA SAS nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Nichtverfügbarkeit der Website oder aus Verbindungsproblemen resultieren.

Bei der Nutzung der Website verpflichtet sich der Nutzer, Folgendes zu unterlassen

  • Persönliche Daten über andere Nutzer der Website zu sammeln oder zu speichern;

  • das Funktionieren der Website zu stören;

  • die Sicherheit der Website zu gefährden;

  • sich als eine dritte Person auszugeben;

  • unaufgeforderte E-Mails zu versenden.

 

ARTIKEL 10 - GEISTIGES EIGENTUM

Alle Elemente, aus denen sich die Website zusammensetzt, darunter Texte, Bilder, Illustrationen, Fotos, Datenbanken, Software, Marken, Handelsnamen, Logos, Artikel und Architektur (im Folgenden als „Website-Inhalte“ bezeichnet), sind nach dem Recht des geistigen Eigentums geschützt.

Jegliche Reproduktion, vollständige oder teilweise Nutzung, Extraktion oder Wiederverwendung des Inhalts der Website ohne vorherige schriftliche Genehmigung von KAYA SAS ist verboten und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.

ARTIKEL 11 - DATENSCHUTZ

Datenschutz ist Vertrauenssache, und wir respektieren Ihre Privatsphäre. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir informieren Sie hiermit über unsere Datenerhebungs- und -nutzungspolitik, um Ihnen ein sicheres Surfen auf unserer Website zu ermöglichen.

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